Fakultät Statistik
Technische Universität Dortmund
44221 Dortmund
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(Dekanat)
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(Sekretariat)
Nächste Sitzung:
06.07.2022
Die Technische Universität Dortmund trauert um
Prof. Dr. Friedhelm Eicker
* 05.04.1927 † 19.03.2022
Prof. Dr. Friedhelm Eicker kam 1970 als Professor für Mathematische Statistik an die neugegründete Universität Dortmund. Er war einer der Gründerväter der Dortmunder Statistik: Von 1971 bis 1973 leitete er den Gründungsausschuss des Senats für den Aufbau einer eigenständigen Abteilung Statistik. Als diese 1973 schließlich offiziell startete, übernahm er das Amt des Dekans. Bis zu seiner Emeritierung 1992 gestaltete er den Aufbau der Abteilung maßgeblich mit und prägte damit die Entwicklung der Dortmunder Statistik über zwei Jahrzehnte.
Die TU Dortmund verliert mit Professor Friedhelm Eicker einen hochgeschätzten und allseits beliebten Kollegen. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
Technische Universität Dortmund
Der Rektor
Professor Dr. Manfred Bayer
Die Dekanin der Fakultät Statistik
Professorin Dr. Katja Ickstadt
17.02.2021: Beschluss der Prüfungsausschüsse Statistik, Data Science und Econometrics.
Die Präsenz-Prüfungsformen für die Studiengänge Bachelor und Master Statistik, Bachelor und Master Data Science und Master Econometrics, können von den Lehrenden in Online-Prüfungsformen umgewandelt werden, solange die Einschränkungen der Corona-Pandemie anhalten. Dazu müssen die Lehrenden die aktuellen Vorgaben der Universität und insbesondere die Dokumentationspflichten beachten. Gesonderte Anträge an den Prüfungsausschuss Statistik, Data Science und Econometrics pro Veranstaltung sind nicht nötig.
Ein gesonderter Antrag an den Prüfungsausschuss ist nur nötig, wenn die Prüfungsform zwischen Haupt- und Nachklausur geändert wird. Dies sollte nach Möglichkeit vermieden werden und kann nur mit besonderer Begründung vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Verhaltenshinweise für Studierende bei Online-Prüfungen mit Moodle
03.03.2021: Hinweis zur Anmeldung von Prüfungen
Studierende müssen laut Hochschulgesetz NRW in dem Studiengang eingeschrieben sein, in dem sie Prüfungen ablegen wollen. Die Umschreibefristen sind coronabedingt Zurzeit aufgehoben.
Die Anmeldefristen zu den jeweiligen Prüfungen sind aber beizubehalten.
(laufend aktualisiert)
Die Regelungen der TU Dortmund sind bindend und werden laufend aktualisiert bzw. können jederzeit geändert werden.
Sie erreichen Ihre Ansprechpartner in unserer Fakultät per E-Mail wie folgt: