Unsere Bachelorstudiengänge sind zulassungsfrei (d.h. es gibt keinen NC).
- Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel der Schulabschluss). Ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss von der TU Dortmund anerkannt wird, können Sie hier nachschlagen.
- Nachweis über Deutschkenntnisse (Sprachzertifikat, siehe auch "Sprachvoraussetzungen")
Ausschließlich im Wintersemester.
Die Bewerbung erfolgt über das Referat Internationales. EU-/EWR-Staatsangehörige bzw. StudienbewerberInnen mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus einem EU-/EWR-Land benötigen einen Zulassungsantrag bzw. Papierantrag. Alle anderen ausländischen StudienbewerberInnen werden aufgefordert sich über die Arbeits- und Servicestelle uni-assist online zu bewerben.
Studienbeginn ist für die Bachelor-Studiengänge jeweils das Wintersemester. Der Bewerbungszeitraum ist zurzeit wie folgt:
- Nicht-EU/EWR: 15. März bis 15. Juli
- EU/EWR: 15. März bis Freitag vor Vorlesungsbeginn
Die Studienberatung der Fakultät Statistik hat leider keine Einsicht in Ihre Bewerbungsunterlagen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat Internationales. Das Referat Internationales meldet sich jedoch, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde.
Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie hier (EU/EWR) bzw. hier (Nicht-EU/EWR)
Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, können Sie sich im darin genannten Zeitraum mit den genannten Unterlagen zum Studium einschreiben (siehe auch folgende Fragen). Wie Sie sich auf das Studium in Deutschland vorbereiten können (z.B. bzgl. Visum, Krankenversicherung, Wohnung etc.) erfahren Sie hier.
Die Einschreibung erfolgt persönlich während der Sprechstunde des Zulassungsbereichs (Sprechzeiten) oder postalisch. Einzelheiten und benötigete Unterlagen finden Sie hier (EU/EWR) bzw. hier (Nicht-EU/EWR).
Die Frist zu Einschreibung entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid oder der Internetseite des Referats Internationales: EU/EWR bzw. Nicht-EU/EWR.
Grundlagen der Schulmathematik und Begeisterung an Mathematik und Statistik sollte vorhanden sein, da das Statistik-Studium ein mathematisches Studium ist. Weiterhin spielt die Analyse von Daten am Computer und das Erlernen einer Programmiersprache eine zentrale Rolle im Studium, auch hier sollte eine entsprechende Begeisterung vorhanden sein. Auch sind die üblichen "Softskills" wie Teamfähigkeit und auch gute Englischkenntnisse nützlich.
Ja. Ab dem 1. Semester wird bei uns Programmieren mit R unterrichtet, dieser Kurs vermittelt die Grundlagen der Programmierung und setzt keine Vorkenntnisse voraus.
Eventuell lassen sich bereits erbrachte Studienleistungen anrechnen oder es ist sogar eine Einschreibung in ein höheres Bachelor-Fachsemester (siehe nächster Punkt) möglich. Die entsprechenden Bildungsnachweise können Sie Ihrer Bewerbung hinzufügen. Bitte beachten Sie dazu auch die Anerkennungsordnung der TU Dortmund. Das Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie hier.
Wenn Sie bereits Leistungen in einem verwandten Studiengang erbracht haben, können sie bei Ihrer Bewerbung die Einstufung in ein höheres Bachelor-Fachsemester beantragen. Vergleichen Sie dazu Ihre bisher erbrachten Leistungen mit den Leistungen in unseren Bachelorstudiengängen (dazu findet sich hier das Modulhandbuch für den Bachelor Statistik und hier für den Bachelor Data Science). Die Module sollten dabei nicht nur hinsichtlich des Inhaltes, sondern auch hinsichtlich Umfang (ECTS) und Prüfungsform verlgeichbar sein. Die entsprechenden Bildungsnachweise können Sie dann Ihrer Bewerbung hinzufügen. Es wird dabei unter anderem auch überprüft, ob die Hochschule, an der Sie die Leistungen erbracht haben, staatlich anerkannt ist. Das Formular zur Antragsstellung auf Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie dazu auch die Anerkennungsordnung der TU Dortmund.
Dies ist leider nicht ohne erneute Bewerbung möglich. Eine Zulassung gilt immer nur für das jeweilige Semester, für das sie erstellt wurde. Sie können die erhaltene Zulassung jedoch Ihrer Bewerbung hinzufügen, wodurch der Bearbeitungsprozess erleichtert werden kann. In der Regel wird erneut eine Zulassung ausgesprochen.