- Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Ihr bisheriger Schulabschluss). Ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss von der TU Dortmund anerkannt wird können sie hier nachschlagen
- Nachweis über Deutschkenntnisse (Sprachzertifikat, siehe auch "Sprachvoraussetzungen")
- Nachweis über einen gleichwertigen Bachelorabschluss mit mindestens gutem Abschluss (2,7 im deutschen Notensystem)
- Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Ihr bisheriger Schulabschluss). Ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss von der TU Dortmund anerkannt wird können sie hier nachschlagen
- Nachweis über Englischkenntnisse (Sprachzertifikat, siehe auch "Sprachvoraussetzungen")
- Nachweis über einen Bachelorabschluss mit mindestens gutem Abschluss (2,5 im deutschen Notensystem), dass unsere inhaltlichen Kriterien erfüllt (siehe hier).
- Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Ihr bisheriger Schulabschluss). Ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss von der TU Dortmund anerkannt wird können sie hier nachschlagen
- Nachweis über Englischkenntnisse (Sprachzertifikat, siehe auch "Sprachvoraussetzungen")
- Nachweis über einen Bachelorabschluss mit mindestens gutem Abschluss (2,7 im deutschen Notensystem), der mindestens 15 ECTS in einem der Fachbereiche Mathematik, Statistik oder Informatik und mindestens 15 ECTS in den beiden anderen Fachbereichen zusammen enthält.
Um mit einem externen Abschluss in einen unserer Masterstudiengänge einzusteigen, müssen gewisse Vorraussetzungen erfüllt sein:
Master Statistik:
Um für den Master Statistik zugelassen zu werden, muss ein dem Bachelorstudiengang Statistik an der TU Dortmund gleichwertiger Abschluss vorgelegt werden. (vergleichen Sie dazu hier das Modulhandbuch für den Bachelor Statistik). Die Module sollten dabei nicht nur hinsichtlich des Inhaltes, sondern auch hinsichtlich Umfang (ECTS) und Prüfungsform verlgeichbar sein. Falls Sie sich nicht sicher sind, können Sie gerne eine E-Mail an die Studienberatung schreiben, um eine unverbindliche Einschätzung zu erhalten. Vergessen Sie dabei nicht, eine Auflistung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen inkl. Modulhandbücher anzuhängen! Einen offiziellen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit können Sie beim Prüfungsamt Statistik stellen. Das Prüfungsamt stellt Ihnen daraufhin ggf. eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit und eventuelle Auflagen aus.
Master Data Science:
Die Kriterien, um für den Master Data Science zugelassen zu werden, sind kompliziert. Bitte beachten Sie die detaillierten Ausführungen hier.
Master Econometrics:
Um für den Master Econometrics zugelassen zu werden muss ein Bachelorabschluss vorgelegt werden, in dem:
Die Bewerbung erfolgt online über das Referat Internationales. EU/EWR-Staatsangehörige bewerben sich hier. Nicht EU/EWR-Staatsangehörige bewerben sich hier.
Die Bewerbung zu den Masterstudiengängen kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommerstemester erfolgen. Die Bewerbungszeiträume sind zurzeit wie folgt:
Wintersemester:
Nicht-EU/EWR: 15. März bis 15. Juli
EU/EWR: 15. März bis zur Einschreibungsfrist
Sommersemester:
Nicht-EU/EWR: 15. November bis 15. Januar
EU/EWR: 15. November bis zur Einschreibungsfrist
Die Studienberatung der Fakultät Statistik hat leider keine Einsicht in Ihre Bewerbungsunterlagen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat Internationales. Das Referat Internationales meldet sich jedoch, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde.
Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie hier (EU/EWR) bzw. hier (Nicht-EU/EWR). Bitte beachten Sie die zusätzlich benötigten Unterlagen für die Masterstudiengänge Data Science und Econometrics.
Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, können Sie sich im darin genannten Zeitraum mit den genannten Unterlagen zum Studium einschreiben (siehe auch folgende Fragen). Wie Sie sich auf das Studium in Deutschland vorbereiten können (z.B. bzgl. Visum, Krankenversicherung, Wohnung etc.) erfahren Sie hier.
Die Einschreibung erfolgt persönlich während der Sprechstunde des Zulassungsbereichs (Sprechzeiten) oder postalisch. Einzelheiten und benötigete Unterlagen finden Sie hier (EU/EWR) bzw. hier (Nicht-EU/EWR).
- den Zulassungsbescheid
- Unterschriebene und ausgefüllte Anmeldung zur Immatrikulation
- Kopie des Pass/Ausweises ggf. mit Kopie des gültigem Visum für Studienzwecke/Aufenthaltstitel
- amtlich beglaubigte Kopie des Sekundarschulabschlusses und amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzungen (Deutsch oder Englisch)
- Nachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (auch wenn Sie privat versichert sind brauchen wir eine Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung)
- amtlich beglaubigte Kopie des Sprachnachweises
- amtlich beglaubigte Kopie des Studienabschlusses und amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung (Deutsch oder Englisch)
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Referats Internationales: EU/EWR bzw. Nicht-EU/EWR
Die Frist zu Einschreibung entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Für die Masterstudiengänge der Fakultät Statistik gilt ein verlängerter Einschreibungszeitraum bis zum 15.01. (Wintersemster) bzw. bis zum 15.06 (Sommersemester), für die Masterstudiengänge Data Science und Econometrics gilt der letzte Freitag vor Vorlesungsbeginn. Hier sind auf Antrag Ausnahmen möglich, falls sich z.B. das Visum um einige wenige Tage verspätet.
Nein, es zählt nur die Gleichwertigkeit des Bachelor-Studiums.